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   LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 88/10   

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LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 88/10 (https://dejure.org/2011,72741)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.10.2011 - 3 Sa 88/10 (https://dejure.org/2011,72741)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 3 Sa 88/10 (https://dejure.org/2011,72741)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 88/10
    Sinngemäß würden für die hier streitgegenständliche Problematik die Ausführungen zur Anwendung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes durch nicht tarifgebundene Arbeitnehmer im Urteil des BAG vom 16.12.2009 - 5 AZR 888/08 (NZA 7/10, 401 ff.) gelten.

    Das BAG hat zu der im öffentlichen Dienst erfolgten Ablösung des BAT durch den TVöD und TV-L dazu wie folgt ausgeführt: "Damit ist die zeitdynamisch ausgestaltete Bezugnahme auf den BAT im Arbeitsvertrag zur statischen geworden, weil das Objekt der Bezugnahme von den Tarifvertragsparteien nicht mehr weiterentwickelt wird" (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 Rn. 9, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TV § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 17, ZTR 2011, 150).

    Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre (st. Rspr., etwa BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182).

    Deshalb hätten die Parteien redlicher Weise für den Fall einer Tarifsukzession das dem im Arbeitsvertrag - Änderungsarbeitsvertrag - benannten tariflichen Regelungswerk nachfolgende tarifliche Regelungswerk vereinbart, weil ein "Einfrieren" der Vergütung auf den Zeitpunkt der Tarifsukzession nicht ihren Interessen entsprach (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2009 -5 AZR 888/08 Rn. 23 aaO, 19. Mai 2010-4 AZR 796/08 Rn. 32, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 20 aaO).

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 88/10
    Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre (st. Rspr., etwa BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182).

    Maßgebender Zeitpunkt für die Feststellung und Bewertung des mutmaßlichen typisierten Parteiwillens und der Interessenlage ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, da die ergänzende Vertragsauslegung eine anfängliche Regelungslücke rückwirkend schließt (BAG 19. Mai 2010 -4 AZR 796/08 - aaO ; BGH 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 - zu B IV 1 b der Gründe, BGHZ 164, 297).

    Deshalb hätten die Parteien redlicher Weise für den Fall einer Tarifsukzession das dem im Arbeitsvertrag - Änderungsarbeitsvertrag - benannten tariflichen Regelungswerk nachfolgende tarifliche Regelungswerk vereinbart, weil ein "Einfrieren" der Vergütung auf den Zeitpunkt der Tarifsukzession nicht ihren Interessen entsprach (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2009 -5 AZR 888/08 Rn. 23 aaO, 19. Mai 2010-4 AZR 796/08 Rn. 32, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 20 aaO).

  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 633/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 88/10
    Das BAG hat zu der im öffentlichen Dienst erfolgten Ablösung des BAT durch den TVöD und TV-L dazu wie folgt ausgeführt: "Damit ist die zeitdynamisch ausgestaltete Bezugnahme auf den BAT im Arbeitsvertrag zur statischen geworden, weil das Objekt der Bezugnahme von den Tarifvertragsparteien nicht mehr weiterentwickelt wird" (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 Rn. 9, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TV § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 17, ZTR 2011, 150).

    Deshalb hätten die Parteien redlicher Weise für den Fall einer Tarifsukzession das dem im Arbeitsvertrag - Änderungsarbeitsvertrag - benannten tariflichen Regelungswerk nachfolgende tarifliche Regelungswerk vereinbart, weil ein "Einfrieren" der Vergütung auf den Zeitpunkt der Tarifsukzession nicht ihren Interessen entsprach (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2009 -5 AZR 888/08 Rn. 23 aaO, 19. Mai 2010-4 AZR 796/08 Rn. 32, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 20 aaO).

  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 606/98

    Vertragliche Bezugnahme auf tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 88/10
    Dieses Auslegungsergebnis wird auch durch die spätere Tarifanwendung des TV Ang-O aöS in Gänze auf das Arbeitsverhältnis des Klägers gestützt und berücksichtigt die einschlägige Rechtsprechung des BAG bei der Teilverweisung tariflicher Regelungen im Arbeitsvertrag (BAG, Urteil vom 19.01.1999 - 1 AZR 606/98 - NZA 1999, 879 - 882, Wiedemann, TVG, 7. Auflage, § 3 Rz. 297 mit weiteren Nachweisen).

    Dieses Auslegungsergebnis wird auch durch die spätere Tarifanwendung des TV Ang-O aöS im Ganzen auf das Arbeitsverhältnis des Klägers gestützt und berücksichtigt die einschlägige Rechtsprechung des BAG bei der Teilverweisung tariflicher Regelungen im Arbeitsvertrag (vgl. Urteil des BAG vom 19.01.1999, 1 AZR 606/98, zitiert nach Juris; Wiedemann u.a. Tarifvertragsgesetzkommentar, München 2007, Rn. 297 zu § 3 Tarifvertragsgesetz mi.w.N.; Kempen/Zachert/Tarifvertragsgesetzkommentar, Frankfurt am Main 2006, Rn. 171 zu § 3 Tarifvertragsgesetz).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 89/10

    Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 88/10
    Die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 sind zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.

    Dazu sind die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 86/10

    Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 88/10
    Die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 sind zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.

    Dazu sind die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 85/10

    Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 88/10
    Die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 sind zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.

    Dazu sind die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 88/10
    Die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 sind zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.

    Dazu sind die Verfahren 3 Sa 83/10, 3 Sa 85/10, 3 Sa 86/10, 3 Sa 88/10 und 3 Sa 89/10 zur gemeinsamen Verhandlung und Beweisaufnahme verbunden worden, führend war das Az.: 3 Sa 83/10.

  • BAG, 12.03.1992 - 6 AZR 392/91

    Fleischkontrolleure - Anspruch auf Stückvergütung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 88/10
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 12.03.1992 - 6 AZR 392/91- (EzBAT.TV Fleischbeschaupersonal außerhalb öffentl. Schlachthöfe Nr. 5) zu einer Klägerin, die als Fleischkontrolleurin in einem Großschlachtbetrieb, die in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung und in der Trichinenuntersuchung - nach der Digestionsmethode - eingesetzt war, ausgeführt:".
  • BGH, 06.07.1989 - III ZR 35/88

    Ansprüche des Landes wegen des Anschlusses eines aufgrund eines

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 88/10
    Das gilt auch, wenn eine Lücke sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergeben hat (BGH 6. Juli 1989 - III ZR 35/88 - zu II 4 a der Gründe, NJW-RR 1989, 1490).
  • BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession -

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

  • BGH, 20.09.1993 - II ZR 104/92

    Anpassung einer gesellschaftsvertraglichen Abfindungsklausel

  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1038/08

    Sicherheitszulage - Verwendung bei einem Sicherheitsdienst

  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 95/07

    Tarifauslegung - Bestimmung des Vergleichsentgelts

  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

  • LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 1536/08
  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Tarifvertrag, Tariferhöhung, Bezugnahmeklausel, begrenzt dynamische

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.11.2009 - 6 Sa 207/09
  • LAG Hamm, 05.03.2009 - 17 Sa 1093/08
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2008 - 9 Sa 198/08
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